Feriencamps bieten Kindern und Jugendlichen eine großartige Gelegenheit, neue Erfahrungen zu sammeln und sich zu entwickeln. Spaß haben und die Ferienzeit genießen steht für alle Kinder und Jugendlichen im Vordergrund. Für uns als Eltern ist es jedoch wichtig, Gewissheit zu haben, dass unsere Kinder während ihres Aufenthalts in einem Feriencamp geschützt und bestmöglich betreut werden.

Um sicherzustellen, dass Feriencamps und Jugendreisen für Kinder & Jugendliche optimal geeignet sind, gibt es den campcheck24 Qualitätscheck für Feriencamps & Jugendreisen.

Unsere Qualitätscheck ist transparent, wird dokumentiert und unterliegt strengen Qualitäts-Richtlinien. Damit Eltern, Kinder und Jugendliche sorgenfrei ihre Ferienzeit planen und erleben.

Als Elternteil können Sie bei uns ganz einfach die Lizenz ihres Feriencamp- und Jugendreisen-Veranstalters auf die Gültigkeit und Ergebnis überprüfen.

Weil sichere Ferien es uns wert sind!

campcheck24 Qualitätscheck

Mit diesem Qualitätssiegel garantieren Veranstalter von Feriencamps & Jugendreisen die Einhaltung höchster Standards bei der Durchführung und Planung ihrer Veranstaltungen.

Jeder Veranstalter weist die Einhaltung der Standards durch eine Überprüfung nach. Nach positiver Absolvierung des Qualitätschecks erhalten die Veranstalter das für 3 Jahre gültige campcheck24 Qualitätssiegel.

Um den Qualitätscheck positiv zu absolvieren müssen mindestens 80% erreicht werden.

  • Konzeptionelle Umsetzung von Feriencamps & Jugendreisen
  • Vorliegen von Schutzkonzepten für Kinder & Jugendliche
  • Der Veranstaltungsort
  • Fachliche Qualifikation des Personals
  • Internationale Kompetenz
  • Betreuungsschlüssel allgemein
  • Betreuungsverhältnis männlich / weiblich
  • Strafregisterbescheinigungen Kinder & Jugendfürsorge
  • Zusatzqualifikationen des Betreuungspersonals
  • Verpflegung
  • Rechtliche Voraussetzungen
  • Technische Sicherheitsstandards
  • Zusätzliche Qualitätsprüfung bei Übernachtungscamps
  • Veranstalterangeben allgemein

Das campcheck24 Qualitätssiegel wird verweigert:

  • Wenn nur eine volljährige Betreuungsperson während der gesamten Dauer der Veranstaltung vor Ort ist
  • Wenn keinerlei Strafregisterauszüge für Kinder & Jugendfürsorge der Betreuungspersonen verlangt werden.
  • Wenn nicht mindestens 80% des Fragenkatalogs durch den Veranstalter erfüllt sind.