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Ja, auch in Deutschland ist ein Kinderschutzkonzept hochrelevant – wenn auch bisher nicht bundesweit gesetzlich verpflichtend für alle Feriencamp- oder Jugendreiseanbieter.
Seit dem Bundeskinderschutzgesetz von 2012 und der Reform durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (2021) wird der Schutz von Kindern verstärkt – unter anderem durch verpflichtende Gefährdungseinschätzungen (§ 8a SGB VIII) und präventive Maßnahmen (§§ 4–5 KKG).
Immer mehr Jugendämter, Förderstellen und Kooperationspartner erwarten ein Kinderschutzkonzept – besonders, wenn:
- öffentliche Mittel beantragt werden
- Träger anerkannt oder geprüft werden sollen (§ 45 SGB VIII)
- eine Zusammenarbeit mit Schulen, Kommunen oder sozialen Einrichtungen geplant ist
Beispiele aus den Bundesländern:
- Bayern: Fachliche Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamts zur Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte
- NRW: Schutzkonzepte sind verpflichtend für anerkannte Träger (§ 45 SGB VIII)
- Berlin: Bestandteil von Leistungsvereinbarungen in der Jugendhilfe
Auch wenn (noch) keine einheitliche gesetzliche Pflicht besteht, empfiehlt sich ein Schutzkonzept dringend – als Qualitätssiegel, Schutzmaßnahme und klares Zeichen für Verantwortung.
Ja – eine Registrierung ist grundsätzlich jederzeit möglich, auch wenn Ihr Kinderschutzkonzept noch nicht vollständig vorliegt.
Für Österreich:
Auf schutzkonzepte.at wählen Sie Ihren aktuellen Stand aus:
- Kinderschutzkonzept am Start -> am Weg oder -> am Ziel
Tragen Sie die vorhandenen Infos ein und laden Sie verfügbare Dokumente hoch. Fehlende Unterlagen können nach der Registrierung per E-Mail an den Dachverband der Kinderschutzzentren nachgereicht werden.
Für Deutschland:
Es gibt keine zentrale Online-Plattform wie in Österreich. Dennoch empfehlen wir, frühzeitig mit dem Aufbau Ihres Schutzkonzepts zu beginnen.
Viele Jugendämter, Förderstellen oder Kooperationspartner erwarten ein solches Konzept – besonders bei öffentlichen Mitteln oder der Anerkennung als freier Träger (§ 45 SGB VIII).
Unser campcheck24 Tipp:
Bereiten Sie erste Inhalte wie Risikoanalyse, Verhaltenskodex oder Interventionsplan vor. Ergänzungen können meist nachgereicht werden.
Kontaktieren Sie bei Unsicherheiten das zuständige Landesjugendamt oder informieren Sie sich beim BMFSFJ.
In Österreich:
Nach Ihrer Registrierung auf schutzkonzepte.at wird Ihr Kinderschutzkonzept von einem siebenköpfigen Fachteam des Dachverbands der Österreichischen Kinderschutzzentren geprüft.
Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung – meist per E-Mail.
Je nach Status kann Ihre Organisation:
- sichtbar geschaltet werden oder
- noch Unterlagen nachreichen, bevor die Freischaltung erfolgt
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Organisation auf schutzkonzepte.at/institutionen-vor-den-vorhang öffentlich gelistet – inklusive Logo, Kurzbeschreibung und Backlink zu Ihrer Website.
In Deutschland:
Derzeit gibt es keine zentrale bundesweite Plattform für die formale Begutachtung oder Veröffentlichung von Kinderschutzkonzepten.
Ob Ihr Konzept „angenommen“ ist, hängt vom jeweiligen Kontext ab:
- Bei Förderungen: prüfen Landes- oder Jugendämter das Konzept im Rahmen des Antragsverfahrens
- Bei Anerkennung als Träger: wird ein Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII häufig vorausgesetzt
- Im Projektkontext: legen viele Kooperationspartner (Schulen, Kommunen etc.) Wert auf ein geprüftes Konzept
Unser campcheck24 Tipp:
Halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Landesjugendamt oder Ihrer Förderstelle. Sie können Ihnen sagen, welche Anforderungen und Prüfverfahren für Ihre Organisation gelten.
In Österreich:
Ein gutes Kinderschutzkonzept braucht Zeit und sollte auf Ihre Angebote abgestimmt sein. Nutzen Sie dazu die offizielle Anleitung unter: schutzkonzepte.at
Diese Inhalte sind erforderlich:
- Risikoanalyse
- Schutzmaßnahmen und klare Abläufe
- Regeln für Mitarbeitende
- Beschwerde- und Notfallverfahren
- Einbindung von Kindern und Jugendlichen
- Regelmäßige Überprüfung
In Deutschland:
Auch hier wird ein Konzept oft verlangt – etwa bei Förderungen oder der Zusammenarbeit mit Jugendämtern. Es gibt keine zentrale Plattform, aber ähnliche Anforderungen.
Wichtig sind z. B.:
- Gefährdungsanalyse
- Verhaltensregeln und Schulungen
- Beschwerdemöglichkeiten
- Beteiligung von Kindern
Fragen Sie am besten beim Landesjugendamt oder Ihrer Förderstelle nach den konkreten Vorgaben.
In Österreich:
Bei der Risikoanalyse identifizieren Sie alle potenziellen Risiken für Kinder und Jugendliche, die durch Ihr Angebot, die räumliche Situation, das Setting, den Führungsstil, die interne und externe Kommunikation sowie die Personalstruktur bestehen. Ziel ist es, Maßnahmen zu definieren, die diese Risiken bestmöglich minimieren.
Bitte beachten Sie die Downloadvorlagen von schutzkonzepte.at:
In Deutschland:
Auch in Deutschland ist die Risikoanalyse ein fester Bestandteil des Kinderschutzkonzepts.
Sie hilft, mögliche Gefährdungen innerhalb der eigenen Einrichtung zu erkennen und gezielt vorzubeugen.
Wichtige Aspekte, die analysiert werden sollten:
- Räumliche Gegebenheiten – z. B. unbeaufsichtigte Bereiche
- Personalstruktur und Zuständigkeiten
- Kommunikation intern & extern zu Kinderschutzthemen
- Organisationskultur und gelebte Werte
Wie ein mögliches institutionelles Schutzkonzept aufgebaut sein kann, sehen Sie hier.
Wichtig: Kopieren Sie dieses Muster nicht – es dient ausschließlich zur Orientierung. Passen Sie es individuell an Ihre Organisation und Ihre Angebote an, um ein glaubwürdiges, wirksames Konzept zu erstellen.
Bitte beachten Sie die Downloadvorlage von campcheck24.com:
In Deutschland:
Auch in Deutschland ist ein institutionelles Schutzkonzept häufig Voraussetzung – z. B. bei öffentlichen Förderungen oder bei der Anerkennung als freier Träger (§ 45 SGB VIII).
Das Schutzkonzept soll Ihre Haltung und Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dokumentieren – inkl. Zuständigkeiten, Präventionsansätzen und Interventionsabläufen.
Damit Ihre Organisation ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche ist, braucht es umfassende Präventionsmaßnahmen im Personalbereich:
- Ein sorgfältiges Bewerbungs- und Auswahlverfahren mit klaren Kriterien
- Kinderschutzschulungen für alle Mitarbeitenden
- Spezielle Strafregisterbescheinigung für die Kinder- und Jugendfürsorge
- Ein verbindlicher Verhaltenskodex für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Bitte beachten Sie die Downloadvorlage von schutzkonzepte.at:
In Deutschland:
Auch hier spielt die Auswahl und Entwicklung von Personal eine zentrale Rolle im Kinderschutz – besonders bei anerkannten Trägern oder öffentlich geförderten Projekten.
Wichtige Maßnahmen im deutschen Kontext:
- Überprüfung der Eignung bereits im Bewerbungsverfahren
- Erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 72a SGB VIII
- Regelmäßige Fortbildungen und Schulungen zu Kinderschutz und Prävention
- Ein klar formulierter Verhaltenskodex als verpflichtende Grundlage
Durch ein niederschwelliges Beschwerdewesen wissen Kinder und Jugendliche, an wen sie sich wenden können, wenn sie Sorgen oder Probleme haben.
Es gibt feste Ansprechpersonen, Zeiten oder Orte, wo sie sich mitteilen können – sicher, freiwillig und ernst genommen.
Ein wirksames Beschwerdesystem erfüllt folgende Merkmale:
- Freiwilligkeit
- Anonymität oder strenge Vertraulichkeit
- Sanktionsfreiheit
- Unabhängigkeit
- Rückmeldung und Umsetzung von Empfehlungen
- Einfachheit und Zugänglichkeit
Bitte beachten Sie die Downloadvorlage von schutzkonzepte.at:
Ein Interventionsplan beschreibt, wie Ihre Organisation bei Verdachtsfällen von Gewalt gegenüber Kindern oder Jugendlichen konkret vorgeht.
Er regelt Abläufe, Zuständigkeiten und Kommunikationswege – intern und extern.
Folgende Punkte sollten enthalten sein:
- Was bei einem Verdacht oder einer Vermutung zu tun ist
- Welche Schritte dem Schutz des betroffenen Kindes dienen
- Wie Informations- und Meldewege innerhalb und außerhalb der Organisation ablaufen
- Wer welche Rolle und Verantwortung in der Interventionskette übernimmt
- Wie mit Falschbeschuldigungen oder unklaren Verdachtsmomenten umgegangen wird
Bitte beachten Sie die Downloadvorlage von schutzkonzepte.at:
Die Kommunikation über Kinder und Jugendliche – ob in Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising oder sozialen Medien – muss besonders sensibel und reflektiert erfolgen.
Unüberlegte Darstellungen können zur Stigmatisierung führen oder Kinder unbeabsichtigt in eine Opferrolle rücken.
Ein bewusster Umgang mit Sprache, Bildern und persönlichen Informationen ist daher unerlässlich – sowohl im analogen als auch im digitalen Raum.
Geregelt werden sollte unter anderem der Umgang mit Medieninhalten und sozialen Netzwerken für:
- die Kinder und Jugendlichen selbst
- das pädagogische und organisatorische Personal
- die Kommunikation mit Eltern oder Erziehungsberechtigten
Bitte beachten Sie die Downloadvorlage von schutzkonzepte.at:
Ob eine Organisation ein Kinderschutzkonzept hat – und wie es gestaltet ist – liegt in der Verantwortung der Leitung. Damit es im Alltag wirkt, muss es partizipativ entwickelt werden.
Beteiligt werden sollten:
- alle Mitarbeitenden
- die Kinder und Jugendlichen selbst
- Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und andere Bezugspersonen
Je nach Größe und Struktur der Organisation sind Mitarbeitende vollständig oder punktuell in die Entwicklung eingebunden.
Sie bringen sich zum Beispiel ein bei:
- der Risikoanalyse
- der Erstellung des Verhaltenskodex
- der Planung von Beschwerdewegen und Krisenabläufen
- der Ausarbeitung des Kommunikationskonzepts
Hinweis: In Deutschland wird Partizipation auch durch § 8 SGB VIII (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) gestützt. In Österreich ist die Beteiligung ebenfalls ein Qualitätskriterium im Rahmen des Prozesses über schutzkonzepte.at.
Bevor ein Kinderschutzkonzept entwickelt oder weitergeführt wird, lohnt sich eine strukturierte Bestandsaufnahme.
Sie zeigt auf, welche Regelungen, Standards und Dokumente in Ihrer Organisation bereits bestehen und bildet die Grundlage für den weiteren Entwicklungsprozess.
Dazu zählen unter anderem:
- Leitbild und pädagogisches Selbstverständnis
- Einstellungskriterien & Führungszeugnis-Regelung
- Interne Qualitätsleitlinien oder Handbücher
- Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, Eltern und Mitarbeitende
- Notfall- oder Krisenpläne
- Regeln zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Umgang mit Bildern
In Österreich: Die Bestandsaufnahme ist Teil des Konzepts auf schutzkonzepte.at und hilft bei der Planung der nächsten Schritte.
In Deutschland: Viele Träger nutzen dafür sogenannte „Self-Audits“ oder Checklisten, um vorhandene Schutzmaßnahmen zu reflektieren und gezielt weiterzuentwickeln.
Hilfreiche Tools & Vorlagen zur Bestandsaufnahme:
Ein wirksames Kinderschutzkonzept lebt von regelmäßiger Reflexion. Dazu gehört die laufende und standardisierte Dokumentation von Beschwerden, Verdachtsfällen oder Vorfällen – insbesondere im Kontakt zwischen Kindern und Erwachsenen.
Zum Monitoring zählt auch, dass Kinderschutz regelmäßig in Teamsitzungen thematisiert und in Berichte an die Leitung eingebunden wird.
So behalten Kinderschutzbeauftragte und Führungskräfte im Blick, wie gut das Schutzkonzept in der Praxis verankert ist, wo es Fortschritte gibt – oder auch Widerstände.
Die anschließende Evaluation wertet diese Erkenntnisse aus, bündelt Rückmeldungen und Daten und gibt konkrete Hinweise, wie das Schutzkonzept weiterentwickelt oder angepasst werden kann.
In Österreich: Monitoring und Evaluation sind verbindliche Elemente im Prozess über schutzkonzepte.at.
In Deutschland: Diese Prozesse sind ebenfalls empfohlen – etwa über § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) und interne Qualitätssicherung im Rahmen der Trägerverantwortung.
Bitte beachten Sie die Downloadvorlage von campcheck24.com:
In Österreich:
Ihre Mitarbeitenden können den Strafregisterauszug für Kinder- und Jugendfürsorge nur mit der offiziellen Beilage beantragen.
Diese Beilage muss ausgefüllt, unterschrieben und mit einem Stempel versehen sein.
Sie finden das Formular auf der offiziellen Seite der Republik Österreich:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafregister/Seite.300020.html
Bitte beachten Sie die Downloadvorlage von campcheck24.com:
In Deutschland:
Hier gilt das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Organisationen müssen eine schriftliche Bestätigung ausstellen, dass das Zeugnis für eine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich benötigt wird.
Weitere Infos und Online-Antrag finden Sie beim Bundesamt für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de
Für die Zertifizierung durch campcheck24 sind eidesstattliche Erklärungen ausreichend, in denen Sie bestätigen, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu zählen unter anderem:
- Vorliegen gültiger Strafregisterauszüge (bzw. erweitertes Führungszeugnis in Deutschland)
- Nachweis der fachlichen Qualifikation im Team
- Bestehender Versicherungsschutz für Ihre Angebote
Die Originaldokumente verbleiben bei Ihnen als Veranstalter und müssen nur auf Anfrage vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie die Downloadvorlage für die eidesstattliche Erklärung von campcheck24.com: