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Sprachreisen 2025
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Ja – in fast allen Fällen. Wenn dein Kind ohne Elternteil oder nur mit einem Erziehungsberechtigten reist, fordern viele Länder beim Grenzübertritt eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile. Diese sollte die Reisedaten, den Aufenthaltsort, die Begleitperson (z. B. Camp-Leitung), deine Kontaktdaten und eine Passkopie enthalten. Einige Länder – wie Südafrika oder Bosnien-Herzegowina – verlangen sogar eine amtlich beglaubigte oder übersetzte Vollmacht. Auch viele Camp-Veranstalter fordern eine zusätzliche Zustimmungserklärung, um im Notfall rechtlich handeln zu dürfen.
Grundsätzlich wird der österreichische Kinderpass in vielen Staaten akzeptiert. Doch Vorsicht: Für bestimmte Reiseziele – insbesondere außerhalb der EU – kann ein biometrischer Reisepass mit Chip erforderlich sein. Zudem verlangen manche Länder eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten ab Einreise. Auch Fluglinien oder Campveranstalter können strengere Anforderungen haben. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vorab auf den Seiten des Außenministeriums (BMEIA) oder beim ÖAMTC informieren.
In Deutschland erfolgt die Beantragung beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro der Stadt bzw. Gemeinde. Für den biometrischen Reisepass brauchst du ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde, und das Kind muss in der Regel persönlich anwesend sein. Beide Sorgeberechtigten müssen zustimmen – schriftlich oder vor Ort.
In Österreich wendest du dich an das zuständige Gemeindeamt oder Magistrat. Auch hier sind Lichtbild, Geburtsurkunde, Meldezettel und ggf. eine Zustimmungserklärung nötig. Hinweis: In Ferienzeiten kann die Bearbeitungsdauer 2–4 Wochen betragen. Für kurzfristige Reisen gibt es Expresspässe – allerdings mit Zusatzkosten.