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Sprachreisen 2025
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Ja â in fast allen FĂ€llen. Wenn dein Kind ohne Elternteil oder nur mit einem Erziehungsberechtigten reist, fordern viele LĂ€nder beim GrenzĂŒbertritt eine schriftliche EinverstĂ€ndniserklĂ€rung beider Elternteile. Diese sollte die Reisedaten, den Aufenthaltsort, die Begleitperson (z.âŻB. Camp-Leitung), deine Kontaktdaten und eine Passkopie enthalten. Einige LĂ€nder â wie SĂŒdafrika oder Bosnien-Herzegowina â verlangen sogar eine amtlich beglaubigte oder ĂŒbersetzte Vollmacht. Auch viele Camp-Veranstalter fordern eine zusĂ€tzliche ZustimmungserklĂ€rung, um im Notfall rechtlich handeln zu dĂŒrfen.
GrundsĂ€tzlich wird der österreichische Kinderpass in vielen Staaten akzeptiert. Doch Vorsicht: FĂŒr bestimmte Reiseziele â insbesondere auĂerhalb der EU â kann ein biometrischer Reisepass mit Chip erforderlich sein. Zudem verlangen manche LĂ€nder eine MindestgĂŒltigkeit von 6 Monaten ab Einreise. Auch Fluglinien oder Campveranstalter können strengere Anforderungen haben. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vorab auf den Seiten des AuĂenministeriums (BMEIA) oder beim ĂAMTC informieren.
In Deutschland erfolgt die Beantragung beim Einwohnermeldeamt oder BĂŒrgerbĂŒro der Stadt bzw. Gemeinde. FĂŒr den biometrischen Reisepass brauchst du ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde, und das Kind muss in der Regel persönlich anwesend sein. Beide Sorgeberechtigten mĂŒssen zustimmen â schriftlich oder vor Ort.
In Ăsterreich wendest du dich an das zustĂ€ndige Gemeindeamt oder Magistrat. Auch hier sind Lichtbild, Geburtsurkunde, Meldezettel und ggf. eine ZustimmungserklĂ€rung nötig. Hinweis: In Ferienzeiten kann die Bearbeitungsdauer 2â4 Wochen betragen. FĂŒr kurzfristige Reisen gibt es ExpresspĂ€sse â allerdings mit Zusatzkosten.